Seniorenforum 1/2022

8 | THEMA: DIE NEUE PFLEGEREFORM ZUM 01.01.2022 Die neue Pflegereform zum 01.01.2022 A n einem Beispiel möchten wir Ihnen heute exem plarisch die wichtigsten Neuerungen der Pfle gereform zum 1.1. 2022 vorstellen. 2022 ergeben sich aber auch hier Neue rungen . Sollte Hr. Meier nun doch

fest ins Seniorenheim umziehen müssen, so würde er nun neben der festgelegten Leistung für die stationäre Pflege im Pflegegrad 3, noch zusätzlich einen Leistungszuschlag auf seinen Eigenanteil erhalten. D ieser Leistungszuschlag bezieht sich aber aus schließlich auf die nicht gedeckten Kosten für Pflege und Ausbildung im Seniorenheim . Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie für die Investitionskosten müssten weiterhin voll von Hr. Meier erbracht werden. Mit zunehmender Verweildauer in einemPflegeheim steigt der Leistungszuschuss. So werden im ersten Jahr 5%, ab 12 Monaten 25%, ab 24 Monaten 45%und ab 36Monaten 70% der nicht gedeckten Pflege- und Ausbildungskosten von der Pflegekasse bezuschusst. Dieser Zuschuss muss nicht beantragt werden, sondern wird von der Pflegekasse direkt an den Pflegeheimbetreiber gemeldet, der dann den reduzierten Eigenanteil in Rechnung stellt. F r.Meier hat fest vor, ihrenMannweiterhinzuhause zu betreuen, aber falls es doch nicht mehr ginge, weiß sie nun welche finanzielle Belastung auf die Familie zukommen könnte. D arüber hinaus ist sie informiert, dass sie sich bei Fragen und Unklarheiten an den Pflegestütz punkt oder die Beratungsstellen für ältere Menschen wenden kann. D ie entsprechenden Ansprechpersonen für Ihr Einzugsgebiet, liebe Leserin und lieber Leser, entnehmen Sie bitte der untenstehenden Auflistung: ... TERMIN ...... TERMIN ..... TERMIN ... Sehen wir uns am 22. April 2022 auf der Landesgartenschau am „Treffpunkt Landkreis“? Der Kreisseniorenrat präsentiert sich an diesem Tag auf dem Gelände der Landesgartenschau und steht Ihnen für Gespräche zur Verfügung. WIR FREUEN UNS AUF IHREN BESUCH!

F r.Meierpflegt seitgut 2Jahre ihrenMannzuhause. Hr. Meier erlitt damals einen Schlaganfall und ist seither auf Unterstützung und Hilfe angewiesen. Der Medizinische Dienst hat bei der Begutachtung den Pflegegrad 3 festgestellt. Bei der täglichen Pflege lässt sich Frau Meier durch einen Pflegedienst unterstützen. Bisher konnte sie hier im Pflegegrad 3 monatlich, Leistungenbis zueiner Höhe vonmaximal 1298 € in Anspruch nehmen. Seit dem 01. 01. 2022 hat sich der Anspruch um 5% erhöht. Somit stehen für die unterstützende Pflege durch einen Pflege dienst monatlich nun 1363 € zur Verfügung. Einmal jährlich geht Hr. Meier für 3 Wochen in die Kurzzeitpflege in das örtliche Seniorenheim Tannen- höhe. Diese Zeit nutzt seine Frau, um sich von der anstrengenden Pflege zu erholen oder eigene Termine und Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen. S ie weiß ihren Mann dann gut versorgt und kann auch einmal abschalten. Die Pflegeversicherung unterstützte bisher den Aufenthalt im Seniorenheim Tannenhöhe mit einem Zuschuss von bis zu 1612 € im Kalenderjahr. Auch hier wurden die Leistungen zum 01.01.2022 angehoben , hier sogar um 10%. Neuerdings kann Fr. Meier nun mit einem Zuschuss in Höhe von 1774 € rechnen. S ollte sich der Gesundheitszustand von Hr. Meier drastisch verschlechtern, sowäre es für die Familie durchaus eineOptionHr. Meier ganz in dieObhut des Seniorenheims zu geben. Alle Familienmitglieder haben dies bereits miteinander besprochen. Allerdings schreckt die Familie bisher die hohen Zuzahlungen ab, so dass diese Möglichkeit vorerst noch nicht in Betracht kommt.

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