Seniorenforum 1/2022

THEMA: DIE NEUE PFLEGEREFORM ZUM 01.01.2022 | 11

Die Pflegekassen beteiligen sich nur mit einem pauschalisierten Betrag an den Pflege- und Ausbildungskosten. Dieser Pauschalbetrag deckt in der Regel jedoch nicht die tatsächlichen und in Rechnung gestellten Kosten. Die Differenz muss von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst über den Eigenanteil finanziert werden. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie die Investitionskosten sind immer aus Eigenmitteln zu finanzieren. Der bereits oben erwähnte Leistungszuschlag soll die finanzielle Belastung von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen abmildern. Er wird in den Pflegegraden 2 bis 5 auf die entstan denen, ungedeckten Kosten von Pflege und Ausbildung gewährt. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden weiterhin nicht bezuschusst. Auch Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegegrad 1 erhalten keinen Leistungszuschlag. Der Leistungszuschlag bemisst sich nach dem Zeitraum für den Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden. 5% des Eigenanteils der Pflege- und Ausbildungskosten im ersten Jahr , 25% des Eigenanteils der Pflege- und Ausbildungskosten bei mehr als 12 Monaten 45% des Eigenanteils der Pflege- und Ausbildungskosten bei mehr als 24 Monaten 70% des Eigenanteils der Pflege- und Ausbildungskosten bei mehr als 36 Monaten Quelle: Bundesgesundheitsministerium /Verbraucherzentrale Leistungszuschlag:

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Geborgenheit im Alter Die Angebote für Senioren der Evangelischen Stadtmission Freiburg Bad Krozingen, Breisach, Bötzingen, Freiburg, Lörrach

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Evangelische Stadtmission Freiburg e.V.

www.stadtmission-freiburg.de/senioren

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