Seniorenforum 1/2022
10 | THEMA: DIE NEUE PFLEGEREFORM ZUM 01.01.2022
Pflegeversicherung ab 1.1.2022 im Überblick ÄNDERUNGEN BEI DEN PFLEGESACHLEISTUNGEN Für Versicherte, die Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, d. h. von einem ambulanten Dienst in der Häuslichkeit unterstützt werden, werden die Leistungen um 5 Prozent erhöht.
Pflegegrad 2 stehen 724 € statt bisher 689 € Pflegegrad 3 stehen 1363 € statt bisher 1298 € Pflegegrad 4 stehen 1693 € statt bisher 1612 € Pflegegrad 5 stehen 2095 € statt bisher 1995 €
Änderungen im Bereich der Kurzzeitpflege Ebenso wird die Leistung im Bereich der Kurzzeitpflege um 10% angehoben. Somit werden Versicherte, die eine Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung wahrnehmen, mit einem Betrag in der Höhe von bis zu 1774 €, statt bisher 1612 pro Kalenderjahr unterstützt. Änderungen in der stationären Pflege Bewohner und Bewohnerinnen von Pflegeheimen sollen mit einem Zuschuss zu den Pflege kosten entlastet werden. Sie erhalten seit dem 01. Januar 2022 einen sogenannten Leistungs zuschlag für die Pflege- und Ausbildungskosten. Hierbei ist wichtig, sich zu vergegenwärtigen, wie sich die Pflegeheimkosten berechnen. DIE HEIMPLATZKOSTEN SETZEN SICH WIE FOLGT ZUSAMMEN: 1. Die Pflegekosten Hierunter summieren sich alle Kosten, die für die Pflege aufgewendet werden müssen. 2. Die Ausbildungskosten
Um die Ausbildung neuer Pflegekräfte zu fördern und die Attraktivität des Pflegeberufes auch finanziell zu erhöhen, wird eine Ausbildungs- umlage erhoben. 3. Die Investitionskosten Kosten, die für den Betrieb und die Errichtung einer Pflegeeinrichtung notwendiger Gebäude und deren Instandhaltung anfallen werden als Investitionskosten bezeichnet. 4. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
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